Die Erstberatung
Aus der Sicht des juristischen Laien ist die Frage der Anwaltskosten kaum einschätzbar. Daher wird meist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe aus Unbehagen über die vermeintlich hohen Kosten so lange wie möglich hinausgezögert - oft zu lange!
Dabei hilft vielfach bereits eine kurze Erstberatung mit einem Rechtsanwalt, um die Rechtssicherheit deutlich zu verbessern. Die erste anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten wird Ihre Entscheidung über die richtige Vorgehensweise erleichtern und gibt Sicherheit.
Sie erhalten bei dieser Erstberatung eine Kostenrisikoabschätzung unter Einbeziehung aller bekannten und maßgeblichen Faktoren wie Erfolgsaussichten, Streitwert, anfallende Anwaltsgebühren und eventueller Gerichtskosten. Ihre Entscheidung über die Weiterverfolgung bzw. die Geltendmachung des Anspruchs können Sie dann auf Basis der Ihnen an die Hand gegebenen Informationen treffen.
Sie riskieren also bei der Entscheidung, uns zu konsultieren, zunächst nur die klar kalkulierbaren Kosten der Erstberatung, egal ob sich die Angelegenheit durch die Erstberatung bereits erledigt, die Erfolgsaussichten für die Weiterverfolgung der Sache zu gering oder die Kostenrisiken zu hoch erscheinen.
Ist die Angelegenheit wegen ihres Umfangs oder ihrer Komplexität nicht im Rahmen einer Erstberatung zu erledigen, informieren wir Sie, bevor weitere Kosten entstehen, damit Sie frei und ohne unkalkulierbares Kostenrisiko entscheiden können, ob wir die Angelegenheit weiter bearbeiten sollen.
Entscheiden Sie sich dahingehend, dass wir Ihren Fall weiter bearbeiten sollen, werden die Kosten der Erstberatung auf nachfolgend anfallende Anwaltskosten voll angerechnet und sind bei einem obsiegenden Urteil von der Gegenseite zu tragen.